Keine Abschiebungen in den Bürgerkrieg!
Abschiebungsstopp für Äthiopien gefordert
30.11.2021 - Angesichts der sich immer weiter zuspitzenden politischen Lage in Äthiopien fordern der Bayerische und der Hessische Flüchtlingsrat die morgen in Stuttgart beginnende Innenministerkonferenz (IMK) auf, umgehend einen Abschiebestopp für Äthiopien zu erlassen. Allein in diesen beiden Bundesländern leben derzeit knapp 3000 ausreisepflichtige Äthiopier:innen.
Der Konflikt in Tigray droht das ganze Land in einen Bürgerkrieg zu stürzen, die Kampfhandlungen weiten sich auf immer weitere Provinzen aus. Das Auswärtige Amt ruft deutsche Staatsangehörige wegen der Auseinandersetzungen dringend dazu auf, Äthiopien schnellstmöglich zu verlassen.
„Die Lage im Land ist dramatisch und spitzt sich immer weiter zu. Angesichts der dynamischen Entwicklung des Konflikts müssen Abschiebungen nach Äthiopien sofort ausgesetzt werden“, erklärt Johanna Böhm, Mitarbeiterin vom Bayerischen Flüchtlingsrates.
Am 2. November 2021 wurde der landesweite Ausnahmezustand verhängt. Die Tigray Defence Forces rücken immer weiter gegen die Hauptstadt Addis Abeba vor, mittlerweile auch von der Oromo Liberation Army unterstützt. Die Regierung ruft die Bevölkerung auf zu den Waffen zu greifen und lässt landesweit Angehörige der Volksgruppe der Tigray verhaften. Auch der UN-Sicherheitsrat geht mittlerweile davon aus, dass ganz Äthiopien im Bürgerkrieg versinken könnte. Zwei Millionen Äthiopier:innen sind auf der Flucht, mehr als sieben Millionen sind auf humanitäre Hilfe angewiesen.
Landesaufnahmeprogramm und Bleiberecht für Afghan*innen
Forderungen von hfr und Liga an IMK
29.11.2021 - Anlässlich der vom 01.-03.12. in Stuttgart tagenden Innenminister*innenkonferenz (IMK) appellieren die Liga Hessen und der Hessische Flüchtlingsrat (HFR) an Innenminister Peter Beuth, ein Landesaufnahmeprogramm für die Angehörigen von in Hessen lebenden Afghan*innen aufzulegen und sich für aufenthaltsrechtliche Verbesserungen afghanischer Staatsangehöriger in Deutschland einzusetzen.
„Wir sind entsetzt angesichts der dramatischen humanitären und menschenrechtlichen Lage in Afghanistan“, konstatiert die Vorstandsvorsitzende der Liga Hessen, Dr. Yasmin Alinaghi.
„Tagtäglich erhalten die Mitarbeitenden in unseren Beratungsstellen Hilferufe verzweifelter Menschen, die ihre Angehörigen aus der Gefahr retten und sie nach Hessen holen wollen. Hier muss der Innenminister tätig werden und ein Landesaufnahmeprogramm auflegen.“
Unerträgliche Angst um Familienangehörige
Ein Beispiel für die vielen Anfragen ist das des 20-jährigen Herrn M., der vor sechs Jahren aus Afghanistan geflohen ist, nachdem sein Vater von den Taliban ermordet wurde. Kurz darauf verstarb seine Mutter. Sein minderjähriger Bruder ist jetzt in Kabul auf sich allein gestellt und wartet auf eine Gelegenheit, nach Pakistan zu gelangen.
Oder der Fall des Herrn S., der seit 2015 in Frankfurt lebt, vor vier Jahren einen Schutzstatus erhalten hat, hier den Realschulabschluss gemacht und kürzlich eine Ausbildung zum Pflegefachmann begonnen hat. Seine Mutter befindet sich mit seinen vier Geschwistern noch in Afghanistan – ohne männliche verwandte Begleitperson, ohne die sich Frauen dort nicht frei bewegen können. Nicht nur das Überleben der ganzen Familie steht auf dem Spiel, sondern seinen Schwestern droht zudem die Zwangsverheiratung. Für seinen Bruder befürchtet er die Zwangsrekrutierung durch die Taliban.
Online-Schulungen des HFR
Seit Mai 2020 bieten wir jeweils am 2. und 4. Mittwoch eines Monats Online-Seminare zu grundlegenden Themen des Asyl- und Aufenthaltsrechts an. Alle Seminare finden jeweils um 18:00h auf der Plattform Zoom statt.
Vergangene Veranstaltungen - Die Handouts sind hier verlinkt, einfach auf die jeweilige Veranstaltung klicken:
- Mo., 25.05.20: Abgelehnt. Was nun?
- Mi., 27.05.20: Bleiberecht nach §§ 25a & b AufenthG
- Mi., 03.06.20: Neuerungen beim Arbeitsmarktzugang mit Duldung und Gestattung
- Mi., 10.06.20: Ausbildungsduldung und Beschäftigungsduldung
- Mi., 17.06.20: Petitions- und Härtefallverfahren im Detail
- Mi., 24.06.20: Erste Hilfe bei Abschiebehaft – Was tun, wenn ein*e Klient*in verhaftet wird? Zusätzlich Checkliste
- Mi., 01.07.20: Die Anhörung im Asylverfahren: welche Rechte habe ich? Wie bereite ich mich vor?
- Mi., 08.07.20: Soziale Rechte nach Anerkennung
- Mi., 22.07.20: Dublin
- Mi., 12.08.20: Trauma
- Mi., 26.08.20: Duldung "light"
- Mi., 09.09.20: Abläufe in der Erstaufnahme
- Mi, 23.09.20: Familiennachzug
- Mi, 28.10.20: Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts
- Mi, 11.11.20: Widerrufsverfahren
- Mi, 25.11.20: Das AsylbLG
- Mi, 13.01.21: Kirchenasyl
- Mi, 27.01.21: Abschiebungen
- Mi, 10.02.21: Rainbow Refugees – sexuelle Orientierung und sexuelle Identität von Geflüchteten im Asylverfahren
- Mi, 24.02.21: Die Niederlassungserlaubnis
- Mi, 10.03.21: Asyl- und aufenthaltsrechtliche Besonderheiten bei unbegleiteten Minderjährigen (UMF)
- Mi, 24.03.21: Das Asylverfahren
- Mi, 14.04.21: Streifzüge durch die Geschichte des Asyl- und Aufenthaltsrechts
- Mi., 28.04.21: Die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung
- Mi., 12.05.21: Zugang zu Arbeit, Ausbildung und Praktika mit Duldung und Gestattung
- Mi., 26.05.21: Innereuropäische Familienzusammenführung über das Dublin-Verfahren
- Mi., 09.06.21: Flucht und Migration mit Blindheit und (Seh-)Behinderung
- Mi., 23.06.21: Frauenspezifische Fluchtgründe im Asylverfahren
- Mi., 08.09.21: Petitions- und Härtefallverfahren
- Mi., 22.09.21: Verbraucherkompetenz für Flüchtlinge
- Mi., 13.10.21: Einführung in das Asylverfahren
- Mi., 27.10.21: Rechtsfolgen der verschiedenen Anerkennungsarten
- Mi., 10.11.21: Was tun nach Ablehnung
Hinweise zur Lage in Afghanistan
Seit dem Beginn der Evakuierungsmaßnahmen in Afghanistan erreichen uns etliche Anrufe von Angehörigen und Berater:innen, die sich um den Verbleib von Angehörigen oder Ortskräften in Afghanistan sorgen. Auch nach dem Ende der Evakuierungsmission sind noch nicht alle Betroffenen in Sicherheit und es bleiben viele Angehörige mit großer Sorge zurück.
Wir vom Hessischen Flüchtlingsrat haben leider keine Möglichkeit, um Sie bei der Ausreise Ihrer Angehörigen aktiv zu unterstützen, sondern können lediglich über die derzeitige Lage informieren. Im Folgenden haben wir daher für Sie aktuelle Informationen über die verbleibenden Möglichkeiten zur Ausreise von deutschen Staatsangehörigen, ehemaligen Ortskräften und Familienangehörigen zusammengestellt.
Geflüchtete Frauen und Mädchen nur unzureichend gegen Gewalt geschützt
Deutschland hat die Istanbul-Konvention mangelhaft umgesetzt. Weibliche Asylsuchende und ihre geschlechts-spezifischen Fluchtgründe werden kaum in den Blick genommen. Das offenbart eine Untersuchung von PRO ASYL, den Flüchtlingsräten und dem Institut für Kulturanthropologie der Universität Göttingen.
Vor wenigen Wochen kritisierten deutsche Politiker*innen, dass die Türkei aus der IstanbulKonvention ausgetreten ist, dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Was dabei aus dem Blickfeld gerät: Das Abkommen ist hierzulande zwar in Kraft, die Umsetzung jedoch mangelhaft. Die Bundesrepublik hat sich dazu verpflichtet, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen, einen Beitrag zur Beseitigung ihrer Diskriminierung zu leisten sowie ihre Gleichstellung und ihre Rechte zu fördern. Geflüchtete Frauen und Mädchen sind in besonderer Weise von Gewalt bedroht und betroffen. Doch sie fallen in vielerlei Hinsicht durchs Raster – sei es bei der Erkennung der Vulnerabilität, im Bereich der Unterbringung, bei der Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Asylgründe oder wenn es um psychologische Beratung geht. Das ist das Ergebnis eines heute veröffentlichten Schattenberichts von PRO ASYL, des Hessischen Flüchtlingsrats und weiteren Partnern an ein Expertengremium des Europarats (Grevio), das die Einhaltung der Istanbul Konvention überwacht. Diese gilt in Deutschland wie ein Bundesgesetz – die Bundesregierung verletzt also mit der Nichteinhaltung des Abkommens ihre eigenen Gesetze.
Neu erschienen:
Der Flüchtlingsrat hat gemeinsam mit der Liga Hessen eine neue Handreichung Abschiebungen aus der Flüchtlingsunterkunft - Rechtlicher Rahmen für die Soziale Arbeit in Hessen herausgegeben.
Wir wollen mit dieser Handreichung Mitarbeitende von und in Flüchtlingsunterkünften über die Rechtslage aufklären, Grenzen und Spielräume aufzeigen sowie Orientierung und Hilfestellung geben, damit sie von Abschiebung bedrohte Menschen bestmöglich unterstützen und schützen können. Dies betrifft z. B. Fragen wie: Muss die Polizei in die Unterkunft gelassen werden? Ist man als Mitarbeiter*in verpflichtet, auf Nachfragen Personen zu identifizieren? Muss man das Zimmer von Bewohner*innen aufschließen?
Download
Die Broschüre kann auch in gedruckter Form beim Flüchtlingsrat bestellt werden.
Ein Exemplar kostet 5,-€, ab fünf Exemplaren pro Stück 3,-€
